Habe ich bei einer Anstellung in der Arbeitnehmerüberlassung einen Anspruch auf Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?
Sie haben alle gesetzlichen Ansprüche, darunter zählen auch Urlaub, sowie Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Der Urlaubsanspruch beträgt im ersten Jahr 24 Arbeitstage, in jedem weiteren Beschäftigungsjahr erhöht sich der Anspruch der Urlaubstage nach IGZ.
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall beträgt 6 Wochen.
Bekomme ich Gehalt, auch wenn ich keinen Einsatz habe?
Sie bekommen auch ohne Arbeitseinsatz Ihr Gehalt weiter gezahlt wie vertraglich vereinbart.
Gelten irgendwelche Kündigungsfristen für mich?
Die Kündigungsfriste sind auch tariflich geregelt. Diese betragen innerhalb der ersten vier Wochen 2 Arbeitstage, ab der 5. Woche bis zum Ende des 2. Monats, 1 Woche und vom 03. Monat bis Ende 06. Monat, 2 Wochen. Danach geltend die gesetzlich Kündigungsfristen nach § 622 BGB.
Habe ich einen Anspruch auf Überstundenzuschläge?
Auch in der Arbeitnehmerüberlassung gibt es Anspruch auf Überstundenzuschläge. Diese werden mit + 25 % verrechnet.
An wen wende ich mich bezüglich Fragen zu einer Stellenausschreibung?
In den jeweiligen Stellenbeschreibungen werden die Ansprechpartner genannt. Gerne können Sie aber auch unter der Telefonnummer 06021-456060 mit uns in Kontakt treten.
Wie gehe ich vor, wenn kein passendes Stellenangebot für mich dabei ist?
Setzen Sie sich einfach telefonisch mit uns in Verbindung unter 06021-456060. Hier können Ihnen die Mitarbeiter der Firma A-Team für sie geeignete Stellen vorschlagen.
Wie lange darf ich in der Arbeitnehmerüberlassung in einer Firma beschäftigt werden:
Tariflich ist derzeit eine Höchstüberlassung von 18 Monaten möglich. Hier gibt es einzelne Ausnahmeregelungen unter anderem durch Vereinbarungen durch den Betriebsrat oder bei Anlehnung an einen Tarifvertrag.
Wie bereite ich mich auf ein Vorstellungsgespräch vor?
Jedes Vorstellungsgespräch läuft anders ab. Bringen Sie zu dem vereinbarten Termin noch nicht vorgelegte Unterlagen (Zeugnisse, Facharbeiterbriefe) mit. Wir möchten durch das Vorstellungsgespräch den Erstkontakt herstellen und uns einen ersten Eindruck von Ihren und Ihren Qualifikationen machen.
Kann ich von der Firma, bei der ich eingesetzt bin übernommen werden?
Natürlich ist dies möglich.